Service
Geschäftszeiten
Montag - Donnerstag 7:15-16:00 Uhr
Freitag 7:15 - 13:30 Uhr
Regelmäßige Fälligkeiten
Feuerschutzsteuer, Versicherungssteuer
zum 15. eines jeden Monats für den jeweils abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat |
Umsatzsteuer
zum 10. eines jeden Monats für den jeweils abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat |
Vergnügungssteuer
zum 10. eines jeden Monats für den jeweils abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat |
Kapitalertragsteuer
zum 10. eines jeden Monats für den jeweils abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. |
Lohn- und Kirchensteuer+Solizuschlag
zum 10. eines Monats für den jeweils abgelaufenen Monat, bei vierteljährlicher Zahlung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.