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Zahlung der Steuern

Bei Zahlung durch Überweisung muss der Betrag am Fälligkeitstag dem Bankkonto des Finanzamtes gutgschrieben sein. Die Zahlungsschonfrist von 3 Werktagen gilt nur bei Überweisung oder Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren.

Bei Zahlung durch Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt.

Wird der Zahlungstermin überschritten, fällt ein Säumniszuschlag an (1% des rückständigen Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat).

Die Termine und andere Angaben sind mit größter Sorgfalt erstellt. Trotzdem können wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts keine Gewähr übernehmen.

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