Service
Geschäftszeiten
Montag - Donnerstag 7:15-16:00 Uhr
Freitag 7:15 - 13:30 Uhr
Zahlung der Steuern
Bei Zahlung durch Überweisung muss der Betrag am Fälligkeitstag dem Bankkonto des Finanzamtes gutgschrieben sein. Die Zahlungsschonfrist von 3 Werktagen gilt nur bei Überweisung oder Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren.
Bei Zahlung durch Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt.
Wird der Zahlungstermin überschritten, fällt ein Säumniszuschlag an (1% des rückständigen Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat).
Die Termine und andere Angaben sind mit größter Sorgfalt erstellt. Trotzdem können wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts keine Gewähr übernehmen.