Feuerschutzsteuer, Versicherungssteuer
zum 15. eines jeden Monats für den jeweils abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat
Umsatzsteuer
zum 10. eines jeden Monats für den jeweils abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat
Vergnügungssteuer
zum 10. eines jeden Monats für den jeweils abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat
Kapitalertragsteuer
zum 10. eines jeden Monats für den jeweils abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
Lohn- und Kirchensteuer+Solizuschlag
zum 10. eines Monats für den jeweils abgelaufenen Monat, bei vierteljährlicher Zahlung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.