Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen Startseite Mandantenportal Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen Vollmacht zur Vertretung in SteuersachenVollmachtgeber/-inSteueridentifikationsnummer: IDNr.Steuernummer/nGeburtsdatumBevollmächtigter: Steuerberater Paul Pfeifer, Bahnhofstraße 5e, 99817 Eisenach Tel.: 03691-7915-0, Fax: 03691-791548 In diesem Verfahren vertreten durch die nach bürgerlichen Recht dazu befugten Berufsträger/innen –wird hiermit bevollmächtigt den/die Vollmachtgeber/in in allen steuerlichen und sonstigen Angelegenheiten im Sinne des §1 StBerG zu vertreten.Der Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen und zu widerrufen.Diese Vollmacht gilt nicht für: Einkommensteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuer Feststellungsverfahren nach §180 Abs. 1 Nr. 2, Abs 2 AO Körperschaftssteuer Lohnsteuer Grundsteuer Grunderwerbsteuer Erbschaft-/Schenkungsteuer das Umsatzsteuervorabanmeldungsverfahren das Lohnsteuerermäßigungsverfahren Investitionszulage das Festsetzungsverfahren das Erhebungsverfahren (einschließlich das Vollstreckungsverfahren die Abfrage bzw. Abruf von bei der Finanzverwaltung gespeicherten steuerlichen Daten die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren die Vertretung im Verfahren der Finanzgerichtsbarkeit die Vertretung im Straf- und Bußgeldverfahren(Steuer)Bekanntgabevollmacht: Die Vollmacht erstreckt sich auch auf die Entgegennahme von Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten. Die Vollmacht erstreckt sich auch auf die Entgegennahme von Vollstreckungsankündigungen und Mahnungen.Die Vollmacht gilt grundsätzlich zeitlich unbefristet, aber: nicht für Veranlagungszeiträume bzw. Veranlagungsstichtage vor: nur für den /die Veranlagungszeitraum/-zeiträume bzw. Veranlagungsstichtage Die Vollmacht gilt, solange ihr Widerruf den Verfahrensbeteiligten nicht angezeigt worden ist. Bisher erteilte Vollmachten erlöschen.oder nur soweit diese dem/der o.a. Bevollmächtigten erteilt wurden.Ich bin damit einverstanden, dass alle Daten dieser Vollmacht elektronisch in einer Vollmachtsdatenbank gespeichert werden und an die Finanzverwaltung übermittelt werden.Formular übermitteln